Pressemitteilung
Nach dem Beispiel des Verwaltungsgerichtshofs von Bordeaux, der 2007 den Ministerialerlass vom 17. Juni 2003 zur Genehmigung der Klassifizierung der Crus Bourgeois du Médoc für nichtig erklärte, mit der Begründung, dass „die Klassifizierung der Crus Bourgeois du Médoc nicht in der Lage ist, die Qualität der Weine zu verbessern“. Man kann nicht Richter und Partei sein. „; am 30. November, Das Verwaltungsgericht Bordeaux hat das Ergebnis des 123. Concours Général Agricole (Ausgabe 2014) für Pécharmant-Weine für nichtig erklärt.
In der Tat wunderte sich Château Corbiac bei dem Generalkommissariat des Wettbewerbs und dem zuständigen Ministerium, dass sein 2011er Jahrgang keine Medaille gewann.
Die Analysen für die Vorauswahl, die von einem akkreditierten und zertifizierten Labor durchgeführt wurden, zeigten, dass der Jahrgang 2011 den Kriterien der Appellation entsprach.
In Anbetracht dessen, dass zwei der Juroren Erzeuger von Pécharmant sind undein dritter der Önologe von zwei Goldmedaillengewinnern ist, was das Ministerium nicht bestritt, nahm das Verwaltungsgericht die Zweifel von Château Corbiac an der Unparteilichkeit der Jury auf und befand, dass die Jury nicht unparteiisch war. das Verfahren, das zum Ergebnis des 123. Concours Général Agricole (Ausgabe 2014) für Pécharmant-Weine führte, als unregelmäßig.
Rückblick auf die CGA 2014
Goldmedaillen: Château de Tiregand, Château tiregand grand millesime, Haut Pécharmant Prestige
Silbermedaillen: Bertranoux, Château du rooy, Domaine la Métairie
5. Dezember 2016







